Geltungsbereich: Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, selbst wenn auf diese bei einem später erfolgenden Vertragsschluß nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende Einkaufsbedingungen oder von diesen Bedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur dann wirksam, wenn diese von der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH in schriftlicher Form anerkannt werden. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.
Vertragsschluss:
Sämtliche Angebote der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH sind stets freibleibend. Alle Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH.
Von der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH herausgegebene Prospekte, Zeichnungen, Werbeschriften usw. und die darin enthaltenen Daten z.B. über Qualität, Maß, Inhalt, Beschaffenheit und Eigenschaften, sind nur maßgeblich, wenn und soweit diese ausdrücklich in den Vertragserklärungen der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH zum Vertragsinhalt gemacht sind. Gleiches gilt für Qualität, Maß, Beschaffenheit und Eigenschaften übersandter Muster.
Dem Käufer ist bekannt, dass die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH zur Erfüllung seiner Vertragspflichten Leistungen von Dritten erbringen lassen kann. Die Ausführungen von Druckaufträgen erfolgt von externen Druckereien. Es wird dem Käufer empfohlen relevante Spezifikationen für bezogene Waren beim Verkäufer anzufordern. Diese können jederzeit abgerufen werden.
Preise:
Alle im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Preise verstehen sich ab Werk, in deutscher Währung sowie der am Auslieferungstag jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH enthalten nicht: Verpackung, Fracht, Versicherung, Zollkosten etc. Solche Kosten sind zuzuschlagen.
Die Preise in den Angeboten der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH sind freibleibend. Verbindlicher Vertragsbestandteil werden nur diejenigen Preise, die in der schriflichen Vertragsbestätigung enthalten sind. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Änderungen vereinbarter Preise:
Werden nach Vertragsabschluss Frachten, Abgaben und Gebühren eingeführt oder erhöht, ist die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH auch bei frachtfreier und/oder verzollter Lieferung berechtigt, die Preise entsprechend zu ändern. Dasselbe gilt für Änderungen der Mehrwertsteuer.
Die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH ist berechtigt, die Preise auch dann zu ändern, wenn
seit der Preisvereinbarung eine Erhöhung der Tariflöhne oder eine Erhöhung der Preise der von der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH verwendeten Materialien - beispielsweise durch Preiserhöhungen bei Lieferanten oder bei Wechselkursschwankungen - eingetreten ist und
der vertragliche Liefertermin (bezüglich Teillieferungen: der Liefertermin für die Teilmenge) länger als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss gelegen ist. Die Preisänderung muss angemessen sein, sie wird durch die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH dem Umfang nach bestimmt.
Die Regelungen nach 3.1 und 3.2 gelten für Nichtkaufleute nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Nach Mitteilung der Preisänderung hat der Abnehmer (Nichtkaufmann) ein Rücktrittsrecht dann, wenn die Preisänderung mehr als 3% des Ausgangspreises ausmacht. Das Rücktrittsrecht kann binnen 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung über die Preisänderung ausgeübt werden.
Liefer- und Leistungszeit:
Die Vereinbarung einer Lieferungs- oder/und Leistungszeit bedarf der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung gemäß Ziff. II. durch die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, die den Liefergegenstand und seine Fertigung betreffen, verlängern sich Lieferfristen und Liefertermine um den Zeitraum, der zwischen Vertragsabschluss und Änderungsvereinbarung gelegen ist.
Sämtliche Liefer- und Leistungszeitvereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. Weist die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH nach, dass eine rechtzeitige Selbstbelieferung nicht erfolgte, so kann der Käufer keinerlei Schadensersatzansprüche aus verspäteter Lieferung/Leistung geltend machen, es sei denn, der Umstand der nicht rechtzeitig erfolgten Selbstbelieferung beruht auf einem grob fahrlässigen/vorsätzlichen Verhalten der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH.
Teillieferungen und Teilleistungen der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung/Teilleistung als selbständige Leistung.
Liefertermine und/oder Lieferfristen können als verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Sind Liefertermine oder Lieferfristen in dem abgeschlossenen Vertrag nicht ausdrücklich als "verbindlich", "fix" oder "bestimmt" bezeichnet, gelten sie als unverbindlich im Sinne der nachfolgenden Regelungen.
Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH im Falle unverbindlicher Liefertermine und Lieferfristen in Verzug. Der Käufer kann, wenn die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH in Verzug ist, weiterhin deren vertragliche Leistung beanspruchen, Ersatz eines Verzugsschadens nur dann, wenn der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen, so beschränkt sich der mögliche Schadensersatzanspruch der Höhe nach auf 25% des Warenwertes der verspäteten oder unterbliebenen Lieferung. Ist die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH in Verzug, kann deren Vertragspartner zusätzlich auch eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme der Leistung der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Vertragspartner berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - Schadensersatz nach den obigen Bestimmungen und mit den obigen Einschränkungen zu verlangen. Der Anspruch auf Lieferung und Erfüllung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferzeit überschritten, kommt die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH bereits mit dem Überschreiten des Termines oder der Frist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach IV. Ziff. 5.
Bei höherer Gewalt oder bei anderen unvorhergesehenen Hindernissen, z.B. Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, etc., gleich, ob diese im eigenen Betrieb der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH, dem des Lieferanten der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH oder des Unterlieferanten eintreten, tritt Lieferverzug nicht ein. Solange die höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse einwirken, sind Lieferfristen und Nachfristen gehemmt. Dasselbe gilt dann, wenn und solange der Vertragspartner der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH sich mit seinen eigenen Leistungen in Verzug befindet. Dauert die Hemmung der Liefer- und Nachfristen länger als drei Monate an, können beide Parteien von dem Vertrag zurücktreten, der Vertragspartner der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH dann nicht, wenn die Hemmung darauf beruht, dass er sich mit seiner eigenen Leistung in Verzug befindet. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die lieferhindernden Umstände vorhersehbar alsbald in Wegfall geraten werden. Dauert die Hemmung der Lieferfristen oder Nachfristen länger als drei Monate an, kann jeder Vertragspartner den anderen Vertragsteil schriftlich auffordern, eine Erklärung abzugeben, ob er zurückzutreten beabsichtige. Wird innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Zugang der Aufforderung keine Erklärung abgegeben, gilt das Rücktrittsrecht für einen Zeitraum von drei Monaten ab Zugang der Aufforderung als verzichtet.
Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen ein Rücktrittsrecht zusteht, besteht dieses Rücktrittsrecht nur für diejenigen Mengen und Leistungen, die von der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH bis zum Ablauf der Nachfrist bzw. (in den anderen Fällen) bis zum Eingang der Rücktrittserklärung noch nicht als versandbereit gemeldet sind. Nur wenn die bereits erbrachten oder als versandbereit gemeldeten Teilleistungen für den Vertragspartner ohne Interesse sind, ist er berechtigt, vom gesamten Vertrag zurückzutreten bzw. bei einer von der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH selbst ausgegangenen Rücktrittserklärung zu verlangen, dass der Rücktritt auf den gesamten Vertrag erstreckt wird.
Lieferfristen und Liefertermine bzw. daran anknüpfende Nachfristen gelten als eingehalten, wenn innerhalb des Termins/der Frist die Meldung der Versandbereitschaft bei dem Vertragspartner eingegangen ist, sofern die Versendung des Liefergegenstandes unverzüglich nachfolgt.
Versand und Gefahrübergang:
Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Anderenfalls ist die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH berechtigt, die Ware nach deren Wahl auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zu versenden oder auf dessen Kosten und Gefahr einzulagern.
Wird bei Abruf- oder Terminaufträgen zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. innerhalb des vereinbarten Zeitraumes die vereinbarte Menge überhaupt nicht oder nur zum Teil abgerufen, gelten die unter V. Ziff. 1. benannten Rechte entsprechend.
Die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH ist zu Teilauslieferungen berechtigt, soweit dies für den Vertragspartner nicht unzumutbar ist.
Bei Lieferung ab Werk ist die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens dann auf den Vertragspartner (Käufer) übergegangen, wenn die Ware das Werk der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH verlassen hat. Das gilt auch bei einer Lieferung "frei Bestimmungsort" oder "frei Haus".
Verpackung, Versandweg und Transportmittel sind - sofern keine besondere schriftliche Vereinbarung darüber getroffen ist - der Wahl der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH überlassen. Die Kosten (vgl. III.) gehen jeweils zu Lasten des Vertragspartners der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH.
Die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH nimmt im Rahmen der ihr aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Vertragspartner kann Verpackungen im Betrieb der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Abnahme-/ Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, dem Vertragspartner ist eine andere Annahme-/ Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur bei rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackungen trägt der Vertragspartner. Ist eine benannte Annahme-/ Sammelstelle weiter entfernt, als der Betrieb der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH, so trägt der Vertragspartner lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Andernfalls ist die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
Rücktrittsrecht: Ist der Käufer objektiv zahlungsunfähig oder wurde das Konkursverfahren über sein Vermögen eröffnet oder mangels Masse abgewiesen, so ist die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH zum Rücktritt von sämtlichen Verträgen, die sie mit dem Käufer abgeschlossen hat, berechtigt. Gleiches gilt, wenn der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH eine negative Auskunft eines Wirtschaftsauskunftsbüros oder eines Kreditversicherers über die Kreditwürdigkeit des Käufers vorliegt. Ansprüche auf Schadensersatz des Käufers sind für diesen Fall ausgeschlossen.
Die Forderungen der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar, netto ohne Abzug, sofern bis dahin die berechnete Ware eingetroffen ist, wenn nicht: innerhalb von 10 Tagen ab Wareneingang. Abweichende Zahlungsmodalitäten, insbesondere der Abzug eines prozentualen Skontosatzes bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
Die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH kann in vollem Umfang Vorkasse beanspruchen, wenn nach Abschluß des Vertrages einer der folgenden Umstände eintritt:
Verzug des Vertragspartners mit einer Verpflichtung aus einem mit der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH abgeschlossenen Vertrag,
Durchführung einer ergebnislosen Zwangsvollstreckung bei den Vertragspartner,
Ableistung des Offenbarungseides oder Erlass eines Haftbefehles gegen den Vertragspartner,
Nachhaltige Verschlechterung der Vermögenslage des Vertragspartners.
Der Vorkasseanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn diejenigen Verbindlichkeiten, mit denen der Vertragspartner der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH in Verzug geraten ist, ausgeglichen werden, der Verzug aber nach Umfang und Zeit nicht geringfügig gewesen ist. Statt des Vorauszahlungsanspruchs (Vorkasse) kann die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH auch Gestellung einer angemessenen Sicherheit beanspruchen.
Ab dem Tage der Fälligkeit stehen der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH Fälligkeitszinsen in Höhe von 4% (pro Jahr) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer zu. Dasselbe gilt ab Verzug.
Ist der Vertragspartner der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH ein Nichtkaufmann, beansprucht diese von ihm (nur) Verzugszinsen in der beschriebenen Höhe. Es bleibt den Vertragspartner (Nichtkaufmann) vorbehalten, nachzuweisen, es sei der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH überhaupt kein Zinsschaden oder nur ein geringerer Zinsschaden entstanden. Unbeschadet der vorbezeichneten Regelung bleibt es der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH in jedem Falle vorbehalten, einen weitergehenden Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Aufrechnung/Verrechnung:
Der Vertragspartner der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH kann gegen deren Forderungen nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die fällig und entweder anerkannt oder durch mindestens vorläufig vollstreckbares Urteil festgestellt sind.
Die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH ist andererseits berechtigt, eigene Forderungen gegenüber dem Vertragspartner mit Gegenforderungen beliebig zu verrechnen. Für die Verrechnung kommt es nicht auf die Fälligkeit von Forderungen und Gegenforderungen an, sondern auf deren Entstehung. Die Verrechnungsmöglichkeit besteht auch unabhängig davon, ob Barzahlung, Zahlung im Wechsel oder Scheck oder in anderer Form vereinbart worden ist.
Zurückbehaltungsrecht:
Ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners wird ausgeschlossen.
Gerät der Vertragspartner mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus einer fällig gestellten Rechnung in Verzug, werden darüber hinaus sämtliche weiteren Forderungen gegen den Vertragspartner aus allen weiteren Geschäftsbeziehungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es insoweit einer gesonderten Fälligkeitsstellung bedarf. Die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH behält sich für diesen Fall das Rücktrittsrecht von allen bestehenden und noch nicht erfüllten Verträgen zwischen der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH und dem Vertragspartner vor. Ansprüche auf Schadensersatz des Vertragspartners sind für diesen Fall ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Käufer im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers, sowohl gerichtliche als außergerichtliche, zu Lasten des Käufers gehen.
Eigentumsvorbehalt:
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche und auch dann, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, das Eigentum der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH (Vorbehaltsware). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Saldoforderung der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH.
Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH als Hersteller im Sinne von § 950 BGB. Aus dieser Vereinbarung entstehen für die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH keine Verpflichtungen. Bei Verarbeitung mit anderen, der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH nicht gehörenden Waren durch den Vertragspartner steht der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH das Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Rechnungswertes ihrer verarbeiteten Vorbehaltsware zu der Summe des Rechnungswertes an anderen bei der Herstellung verwendeten Waren zu. Wird Ware der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt/vermengt (§§ 947, 948 BGB) und erlischt dadurch das Eigentum der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH an der Vorbehaltsware, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Vertragspartners/Auftraggebers an dem vermischten/vermengten Bestand oder an der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH auf diese übergeht und dass der Auftraggeber/Vertragspartner diese Güter für die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH unentgeltlich verwahrt. Die durch die Verbindung oder Vermischung/Vermengung entstandenen Sachen sind Vorbehaltsware im Sinne dieser Regelungen.
Der Vertragspartner darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen, und solange er nicht in Verzug ist, veräußern oder verarbeiten. Er ist zur Weiterveräußerung nur dann ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung nebst Nebenrechten in dem sich aus den folgenden Absätzen ergebendem Umfang auf die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH übergeht. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt.
Die Forderung des Vertragspartners aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nebst allen Nebenrechten werden bereits jetzt und zwar gleich, ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird, in vollem Umfange an die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom Vertragspartner zusammen mit der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH nicht gehörenden Waren veräußert, wird die Forderung nur in Höhe deren Rechnungsbetrages an die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH abgetreten. Steht der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH an der Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung nur ein Miteigentumsrecht zu, erfolgt die Abtretung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Miteigentumsanteils an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand.
Der Vertragspartner ist zur Einziehung der an die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH abgetretenen Forderung bis auf Widerruf, längstens in solange berechtigt, als er der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH nicht in Verzug geraten ist.
Im Falle des Verzuges des Vertragspartners ist die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH berechtigt,
die Ermächtigung zur Veräußerung oder zur Be- und Verarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und zum Einzug der an die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH abgetretenen Forderung zu widerrufen;
die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen als Rücktritt vom Vertrag verstanden werden kann (soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen die Rücktrittswirkung vorschreiben);
die Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Geltendmachung der Rechte der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Übersteigt der Wert der Sicherheit gemäß den vorgenannten Bestimmungen die Zahlungsansprüche der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH gegen den Vertragspartner aus sämtlichen Geschäftsverbindungen um mehr als 20%, so verpflichtet sich die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH auf Verlangen des Vertragspartners den überschießenden Teil der Sicherheiten freizugeben.
Haftung und Verjährung:
Die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH übernimmt keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung des Liefergegenstandes
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung
Sondereinfärbungen
unsachgemäße sowie nicht materialgerechte Lagerung Keine Gewähr wird übernommen für
Haftfestigkeit und Lichtechtheit der Farben
Druckfarben Von Seiten der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH wird insbesondere auf folgendes aufmerksam gemacht:
Die Breiten- und Längentoleranzen betragen +/- 5%, jedoch mindestens 20 mm.
Für Gewichts- und Stärkeschwankungen gelten die allgemeinen Toleranzen der GKV Ausgabe Januar 1988.
Paßdifferenzen bis zu 5 mm schließen eine Reklamation aus.
Bei Beuteln ist eine Differenz bis 3% und ein Ausschuss bis zu 2% zulässig.
Im übrigen steht die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH für Mängel, deren Lieferungen nach den nachstehenden Regelungen ein; darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Geltendmachung der Mängel:
Wenn der Vertragspartner ein Kaufmann ist, bei dem der Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört, oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ein Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware. Anderenfalls sind auf den Mangel bezogene Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Mängel, die auch bei zumutbarer Prüfung innerhalb der Frist von 10 Tagen nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber sechs Monate nach Eingang der Ware, schriftlich der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH gegenüber zu rügen, anderenfalls Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind.
Ist der Vertragspartner ein Nichtkaufmann, gilt: Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gegenüber der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH schriftlich zu rügen. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist eingehende Mängelrügen lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.
Hat die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH für einen ordnungsgemäß und zeitgerecht angezeigten/gerügten Mangel einzustehen, steht es ihr frei, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Dabei behält sie es sich vor, deren Liefer- bzw. Herstellerwerk mit der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu beauftragen. Misslingt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder kommt die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in Verzug und läuft auch eine angemessene Nachfrist fruchtlos ab, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder wahlweise ein (angemessenes) Minderungsrecht geltend machen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es könne der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
Fehlt der Lieferware eine zugesicherte Eigenschaft, so gelten dieselben Regelungen wie zu IX, 2.2. Nichtkaufleuten gegenüber haftet die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen auch auf Schadensersatz (vgl. § 11 Nr. 11 AGBG).
Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten verjähren der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH gegenüber mit Ablauf eines Monats nach schriftlicher Ablehnung der Ansprüche durch diese.
Bei Waren, die die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH als zweite Wahl oder als gebraucht veräußert, werden Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Soweit bestimmte Eigenschaften zugesichert werden, haftet die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH Nichtkaufleuten gegenüber in gesetzlichem Umfange, Kaufleuten gegenüber nach den oben wiedergegebenen Vorschriften deren Geschäftsbedingungen (geltend für Kaufleute); vgl. IX, 2.1 a) und b), 2.2.
Der Vertragspartner hat der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH die Möglichkeit zu verschaffen, sich von dem behaupteten Mangel zu überzeugen und dieser auf Verlangen beanstandete Ware oder Proben davon zur eigenen Prüfung zur Verfügung zu stellen. Die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH ist zu eigenen Probeentnahmen berechtigt. Verletzt der Vertragspartner diese Pflichten schuldhaft, entfallen deren Gewährleistungsverpflichtungen, sofern der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (Kaufmann im Sinne dieser Geschäftsbedingungen).
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferungen und Leistungen einer anderen als der vertragsgemäßen Ware (Lieferung eines aliud).
Schadensersatzansprüche, die mit einem behaupteten Mangel im Zusammenhang stehen, sind - mögen sie benannt sein, wie sie wollen - ausgeschlossen, soweit sie nicht in den vorstehenden Regelungen ausdrücklich zugestanden sind.
Die unter IX Ziff. 1 - 2.8 genannten Regelungen gelten auch für den Fall, dass die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH im Rahmen eines Werkvertrages für den Vertrags-partner tätig wird. Ergänzend gilt: Der Vertragspartner hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Waren sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/ Fertigungsreiferklärung auf den Vertragspartner über, soweit es sich nicht um einen Fehler handelt, der erst in dem sich an die Druckreiferklärung/ Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorganges entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Abdrucken und Auflagendruck. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Vertragspartner oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Aufträge können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
Keine Gewähr wird übernommen für Mängel, die ihre Ursache in der Materialbeschaffenheit sowie einer ggf. nach Anlieferung eintretenden Änderung des Materials des Vertragspartners haben.
Haftung und Verjährung:
Die Haftung der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH richtet sich ausschließlich nach diesen Geschäftsbedingungen. Alle in ihnen nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, mögen sie benannt sein, wie sie wollen.
Gegenüber Nichtkaufleuten gilt der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen (X Ziff. Nr. 1) nicht. Die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH haftet aber diesen gegenüber auf Schadensersatz nur dann, wenn der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
Die eigene persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH gegenüber deren Vertragspartnern wird - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
Alle Ansprüche gegenüber der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH verjähren spätestens in sechs Monaten, soweit nicht durch diese Geschäftsbedingungen kürzere oder längere Verjährungsfristen vereinbart sind bzw. gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteilnehmer ist Sitz der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen einschließlich Wechsel- und Scheckansprüchen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn deren Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegen oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort. Soweit diese Bedingungen keine Gerichtsstandregelung enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Rechtsanwendung:
Für alle rechtlichen Beziehungen zwischen der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH und deren Vertragspartnern gilt deutsches Recht (Recht der Bundesrepublik Deutschland) unter Ausschluss des danach etwa anwendbaren Übereinkommens der vereinten Nationen vom 11.08.1980 über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der Regelung nahe kommt oder entspricht.
Zusatzregelung für Muster:
Der Käufer haftet dafür, dass die von ihm bestellten Markenzeichen, Warenaufmachungen, Werbetexte usw. die Rechte Dritter nicht verletzen. Von der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH kann keine Nachprüfung erfolgen. Entwürfe, Zeichnungen, Ätzungen und Klischees werden von der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH zu Selbstkosten berechnet und sind nicht im Verkaufspreis der Ware enthalten. Diese Druckunterlagen bleiben, soweit sie über die Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH angefertigt werden, in deren Gewahrsam und können nicht herausverlangt werden, auch wenn sie vom Käufer bezahlt sind. Bei Druckaufträgen ist der Drucktext nach Erhalt der Auftragsbestätigung und der Anlagen zu prüfen, Änderungen sind nur nach sofortiger Anzeige möglich. Erfolgt eine solche Anzeige nicht binnen fünf Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung und der Anlagen, gilt der Drucktext als genehmigt. Wenn keine verbindliche Druckskizze vorliegt, wird der Druckstand nach billigem Ermessen von der Firma Zeisberger Süd-Folie GmbH festgelegt. Reklamationen sind hiernach ausgeschlossen.